Allgemeine Geschäftsbedingungen



§1 Allgemeines

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der DATEC AG, Vorstand: Dipl. Ing. Heiko Hedemann, Klaus Teutsch, Süsterfeldstraße 85, 52072 Aachen, gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Alle Vereinbarungen, die zwischen der DATEC AG und dem Kunden getroffen werden, sind unbeschadet deren rechtlicher Wirksamkeit zu Nachweiszwecken in Textform zu dokumentieren.

§2 Vertragsschluss

Die Angebote der DATEC AG im Internet (www.datec.de) stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der DATEC AG zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren, via E-mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können ), via Telefax (0241/8 89 60- 30) oder via Telefon (0241/88960-0) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Annahme durch die DATEC AG erfolgt durch Übersendung der Ware oder indem die DATEC AG dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme der Bestellung in Textform bestätigt. Mit dieser Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

§3 Preise

Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, sind Endpreise inkl. Mehrwertsteuer und gelten nur innerhalb Deutschlands. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten auf www.datec.de werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der gem. § 2 verbindlichen Bestellung gültige Fassung.

§4 Auslieferung/Versandkosten

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die Lieferfrist beträgt im allgemeinen 3 Werktage ab Zugang der Auftragsbestätigung. Diese Angabe ist unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs-und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgezeichnet ist.

§5 Widerrufsrecht

Widerrufsrecht:
Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Kunde die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an: DATEC AG, Süsterfeldstraße 85, 52072 Aachen, Telefaxnummer: 0241 / 8 89 60-30, E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können .

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.
Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei.

Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.

Finanzierte Geschäfte:
Hat der Kunde diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so ist er an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die DATEC AG gleichzeitig Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung der DATEC AG bedient. Wenn der DATEC AG bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der Rückabwicklung nicht nur an die DATEC AG, sondern auch an den Darlehensgeber halten.

Der Kunde hat auch bei Rücksendung ohne Originalverpackung ggf. Wertersatz zu leisten. Die Originalverpackung ist daher aufzuheben. Das Gerät sollte erst dann benutzt werden, wenn der Kunde sich entschieden hat, von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.

Ein Widerrufsrecht nach § 5 besteht nicht in den folgenden Fällen:
- bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
- bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen und von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind;
- in den sonstigen Fällen des § 312d Abs. 4 BGB.

§6 Zahlung

Zur Bezahlung bietet die DATEC AG die Möglichkeit der Zahlung per Nachnahme oder Vorauskasse.

Wird als Zahlungsweise Vorauskasse gewählt, so hat der Kunde den Kaufpreis zzgl. Versandkosten innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss gem. § 2 auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Konto der DATEC AG zu überweisen.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die DATEC AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der DATEC AG ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die DATEC AG berechtigt, diesen geltend zu machen.

§7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten, die der DATEC AG aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden zustehen, bleibt die Ware im Eigentum der DATEC AG.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Ware ist dem Kunden vor Eigentumsübergang nicht gestattet.

§8 Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern sowie unverzüglich mit der DATEC AG über die Telefonnummer 0241/88960-0 oder auf sonstige Weise (E-mail/Fax/Post) aufzunehmen, damit die DATEC AG etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst wahren kann. Verborgene Mängel sind ebenfalls unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte unverzüglich nach Entdecken an die DATEC AG zu melden, damit etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber Vorlieferanten gewahrt werden können.

§9 Gewährleistung

Der Verkäufer gewährleistet, dass die von ihm vertretenen Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mit Sachmängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Ist der Kaufgegenstand mangelhaft, richten sich die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer nach den gesetzlichen Regelungen des Leistungsstörungsrechts innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen die DATEC AG.
Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.

Die DATEC AG kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Die gesetzliche Gewährleistung der DATEC AG endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware.

§10 Haftung auf Schadensersatz

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die DATEC AG lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die DATEC AG oder Erfüllungsgehilfen der DATEC AG beruhen.

Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Eine vorvertragliche Haftung sowie eine Haftung der DATEC AG nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der DATEC AG auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die DATEC AG haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufsveranstaltung, auf die die DATEC AG keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

Der Kunde ist für eine regelmäßige Daten- und Softwaresicherung selbst verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Reparaturen eine Löschung der Festplatte erforderlich sein kann.

§11 Verwendung von Daten

Die DATEC AG weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) der DATEC AG zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten können zum Zweck von Bonitätsprüfungen auch an beauftragte und gemäß § 11 BDSG sorgfältig ausgesuchte Partner der DATEC AG übermittelt werden. Im Rahmen des Finanzkaufs bleibt die finanzierende Bank alleinige Verantwortliche für die datenschutzrechtlich ordnungsgemäße Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten.

§12 Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Aachen ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Alle mit der DATEC AG abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts.

Stand: Januar 2009